Finanzierung Wohngemeinschaften

Wohnen

Der Pflegebedürftige schließt einen Mietvertrag über das eigene Zimmer sowie der anteilig gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten mit dem Vermieter ab. Die Miete richtet sich zum einen nach der Lage der angebotenen Wohngemeinschaft, zum anderen nach der tatsächlichen Größe des Zimmers. Die Lage der Wohngemeinschaften können Sie der Karte entnehmen.

Pflegen und Betreuen

Die Finanzierung der Pflege ist, wie die Pflege selbst, sehr individuell. Grundsätzlich ist der erforderliche Pflegeumfang ausschlaggebend. Auch die persönlichen Lebensumstände müssen bei der Finanzierung berücksichtigt werden. In einer detaillierten Beratung zeigen wir Ihnen Ihre Finanzierungsmöglichkeiten auf.